![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Historie
Entstehungsgeschichte der StKB, Gründungsmitglieder Die Entwicklung der Transfusionsmedizin läßt, historisch gesehen, zwei Abschnitte erkennen: Die Keimzellen bildeten bis zum Ende des 2. Weltkrieges die Blutspenderzentralen innerhalb der Krankenanstalten und Gesundheitsämter, deren Aufgabe darin bestand, Spender zu der damals ausschließlich praktizierten direkten Blutübertragung vom Spender zum Empfänger im Krankenhaus zu vermitteln. Der zweite Abschnitt der Entwicklung setzte bald nach dem 2. Weltkrieg mit der Möglichkeit der Blutkonservierung ein. Aus den Blutspenderzentralen bildeten sich sog. "Blutbanken", in denen Einrichtungen zur Spenderuntersuchung, Spenderbetreuung, Konservierung und Lagerung der Blutkonserven geschaffen wurden sowie Laboreinrichtungen, die nicht nur zur Untersuchung von Spendern, sondern auch zur Unterstützung des transfundierenden Arztes dienten. Die Basis des heutigen Bluttransfusionswesens in der Bundesrepublik wurde somit nach dem Kriege von den Ländern und Kommunen aus den bestehenden Krankenanstalten heraus entwickelt. Da das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik auf Länderebene föderativ organisiert wurde, mußten die Einrichtung und Unterhaltung der Blutbanken, ohne Zuschüsse des Bundes, von den Ländern und Kommunen allein getragen werden. Aufgrund dieser Tatsache entwickelte sich, nicht zuletzt unter finanziellen Gesichtspunkten, eine gewisse Neigung zur Schwerpunktbildung, so daß die entstandenen großen Universitäts- und Krankenhaus-Blutbanken nicht mehr jedes Krankenhaus mit Blutkonserven bedarfsgerecht versorgen konnten. In diesem Stadium wurde, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, das DRK ermuntert, auf überregionaler Basis Blutspendedienste einzurichten. Diese, vom Bund geförderten DRK-Blutspendedienste, sollten ursprünglich neben der Bevorratung und Tätigkeit in Katastrophen und Notfällen, die Versorgung all derjenigen Krankenhäuser übernehmen, die nicht über einen krankenhausintegrierten Transfusionsdienst verfügten. "Blutspendedienste und Bluttransfusionszentren dienen in erster Linie der Versorgung unserer Krankenanstalten; sie sind primär eine klinische Einrichtung, eine Einrichtung der Klinik für die Klinik. Die Schwierigkeiten vieler noch ungelöster Fragen erfordert engen Kontakt und laufenden Erfahrungsaustausch der in der Blutspendezentrale verantwortlich tätigen Ärzte mit Klinikern; sie macht die laufende kritische Überwachung durch den Kliniker notwendig.“ (Dr. von Manger-Koenig, Leiter der Gesundheitsabteilung im Hess. Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitspflege, DGTI-Kongreß 1963). Die Gründungsväter der StKB waren auch die Gründungsväter der DGTI. Die damalige, für die an der Bluttransfusion beteiligten Kreise bestehende Situation war dadurch gekennzeichnet, daß nicht nur zahlreiche neue Blutbanken entstanden waren, sondern vor allem auch neue Erkenntnisse (Rh-Faktor usw.) in den Transfusionsvorbereitungen ihren Niederschlag finden sollten, was in einigen Bundesländern zum Erlaß neuer, aber nicht genau übereinstimmender Richtlinien geführt hatte; hinzu kam noch, daß seitens der Bundesregierung ein „Blutspendegesetz“ vorbereitet worden war. Einer der Gründungsväter der DGTI, Prof. Schwalm, war auch einer der Gründungsväter der „Mainzer Blutbank“, als er 1954 Frau Dr. Hanser beauftragte, im Keller der Frauenklinik mit dem Aufbau der Transfusionszentrale des Universitätsklinikums Mainz zu beginnen. Die StKB als auch die DGTI haben also den gleichen gemeinsamen Ursprung. Im weiteren Verlauf hat sich allerdings eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen StKB und DGTI ergeben, die aufgrund der Entwicklungen im Blutspendewesen in der Bundesrepublik erforderlich war. Im Juni 1961 fand in Stuttgart eine Aussprachetagung statt mit dem Thema „Neuordnung und Organisation des Blutspendewesens in der Bundesrepublik“. Es zeichneten sich gewisse Spannungen, die in einigen Bereichen zwischen den örtlichen Blutbanken und den Blutspendezentralen des DRK vorhanden waren, ab. Als Interessensvertretung der klinikintegrierten Bluttransfusionsdienste anläßlich organisatorischer Probleme des entstehenden dualen Blutspendesystems in der Bundesrepublik und abhängig von der wissenschaftlichen Gesellschaft DGTI wurde am 6. Oktober 1961 in Frankfurt/Main die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste (StKB) gegründet. In diesem Gremium wurden aktuelle Fragen zur optimalen Patientenversorgung diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Durch die rasante Entwicklung der Medizin standen und stehen auch immer wieder Probleme des Auf- und Ausbaues klinikintegrierter Bluttransfusionsdienste zur Diskussion, die gemeinsam gelöst werden müssen. Die StKB erfüllt eine öffentliche, gemeinnützige Aufgabe mit den in der Vereinssatzung formulierten Zielen: Beratung der Behörde und Bedarfsträger in fachlichen und organisatorischen Fragen, insbesondere hinsichtlich Verbesserung und Ausbau der bestehenden Transfusionseinrichtungen; Koordination der Aufgabenbereiche der Bluttransfusionsdienste zur Sicherung der Patientenversorgung im Sinne einer gezielten Hämotherapie; Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Richtlinien für das Gebiet der Transfusionsmedizin; Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften im Interesse des Fortschritts der Transfusionsmedizin; Weiterbildung von Ärzten und medizinischem Assistenzpersonal auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin. Die StKB führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste e.V.“ Sie ist im Vereinsregister bei der Registerabteilung des Amtsgerichts Stuttgart seit dem 21. November 1974 als Verein eingetragen und als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die StKB lebt und wird geprägt durch ihre Funktionsträger und durch die Mitglieder, die bereit sind, derartige Funktionen zu übernehmen. Folgend sind die Vorstandsmitglieder der StKB seit 1961 aufgeführt. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die enge Verzahnung von Vorstandsmitgliedern von StKB und DGTI. Anhang zu 1. Gründungsversammlung der Arbeitsgemeinschaft am 6. Oktober 1961 in Frankfurt/Main 1. Vorsitzender: Dr. med. Hans Nachtrab, Hamburg 2. Vorsitzender:: Dr. med. Max Matthes, Freiburg Schriftführer: Dr. med. Hans Zöckler, Bremen Schatzmeister: Dr. med. Herbert Kolb, Stuttgart Beisitzer: Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz Dr. med. Hans-Hermann Hoppe, Hamburg Dr. med. H.J. Pettekofer*, Berlin *bis 31.12.1961 ab 1961 Beisitzer: Dr. med. Georg-Wilhelm Orth, Gießen Wiederwahl des Vorstandes am 15. November 1965 in Hamburg Der bisherige Vorstand wurde wiedergewählt, nur für Herrn Orth wurde Herr Dr. med. Ernst Gallasch, Göttingen, als Beisitzer neu hinzugewählt. Neuwahl des Vorstandes am 6. November 1970 in Nürnberg 1. Vorsitzender: Dr. med. Max Matthes, Freiburg 2. Vorsitzender: Dr. med. Hans-Joachim Krebs, Hamburg Schriftführer: Dr. med. Hans Zöckler, Bremen Schatzmeister: Dr. med. Herbert Kolb, Stuttgart Beisitzer: Prof. Dr. med. Helmut Busch, Hamburg Dr. med. Hermann Haase, Dortmund Doz. Dr. med. Werther Schneider, Tübingen Neuwahl des Vorstandes am 10. April 1973 in Mainz 1. Vorsitzender: Dr. med. Max Matthes, Freiburg 2. Vorsitzender: Dr. med. Hans-Joachim Krebs, Hamburg Schriftführer: Dr. med. Hermann Haase, Dortmund Schatzmeister: Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz Beisitzer: Dr. med. Herbert Kolb, Stuttgart Dr. med. Hans Zöckler, Bremen Prof. Dr. med. Herbert Brüster, Düsseldorf Neuwahl des Vorstandes am 6. Februar 1976 in Bremen 1. Vorsitzender: Dr. med. Hans-Joachim Krebs, Hamburg 2. Vorsitzender: Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz Schriftführer: Dr. med. Hermann Haase, Dortmund Schatzmeister: Dr. med. Rudolf Lipp, München Beisitzer: Dr. med. Herbert Kolb, Stuttgart Dr. med. Hans Zöckler, Bremen Dr. med. Franz Speier, Koblenz Neuwahl des Vorstandes am 30. November 1979 in Mainz 1. Vorsitzender: Dr. med. Hans-Joachim Krebs, Hamburg 2. Vorsitzender: Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz Schriftführer: Dr. med. Hermann Haase, Dortmund Schatzmeister: Dr. med. Rudolf Lipp, München Beisitzer: Dr. med. Werner Luboldt, Essen PD Dr. med. Norbert Müller, Bonn Dr. med. Udo Sugg, Tübingen Neuwahl des Vorstandes am 4. März 1983 in Bremen 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz 2. Vorsitzender: Dr. med. Hans-Joachim Krebs*, Hamburg Schriftführer: PD Dr. med. Norbert Müller, Bonn Schatzmeister: Dr. med. Udo Sugg, Tübingen Beisitzer: PD Dr. med. Hans-Peter Geisen, Heidelberg Dr. med. Werner Luboldt, Essen Prof. Dr. med. Claus Maurer, Heilbronn * bis 31.12.1983 Neuwahl des 2. Vorsitzenden am 24. Februar 1984 in Mainz 2. Vorsitzender: Dr. med. Rudolf Lipp, München Neuwahl des Vorstandes am 13. Juni 1986 in Flensburg 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Norbert Müller, Münster 2. Vorsitzender: Dr. med. Rudolf Lipp*, München Schriftführer: Prof. Dr. med. Claus Maurer, Heilbronn Schatzmeister: Prof. Dr. med. Udo Sugg, Stuttgart Beisitzer: PD Dr. med. Hans-Peter Geisen, Schwäbisch-Hall Dr. med. Werner Luboldt, Essen Prof. Dr. med. Walter Stangel, Hannover * bis 22. Mai 1987 Neuwahl des 2. Vorsitzenden und des Beisitzers am 22. Mai 1987 in Münster 2. Vorsitzender: Dr. med. Werner Luboldt, Essen Beisitzer: Dr. med. Theophil Becht, Pforzheim Neuwahl des Vorstandes am 21. April 1989 in Landshut 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Claus Maurer, Heilbronn 2. Vorsitzender: Dr. med. Werner Luboldt, Essen Schriftführer: PD Dr. med. Renate Dörner, Kiel Schatzmeister: Dr. med. Nils Petersen, Dortmund Beisitzer: Dr. med. Theophil Becht, Pforzheim Dr. med. Klaus-Hermann Schütt, Mainz Prof. Dr. med. Walter Stangel, Hannover Neuwahl des Vorstandes am 13. Juni 1992 in Hamburg 1. Vorsitzender: Dr. med. Nils Petersen, Dortmund 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Walter Stangel, Hannover Schriftführer: Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen Schatzmeister: PD Dr. med. Renate Dörner, Köln Beisitzer: Dr. med. Gerhard Mayer, Tübingen OMR Dr. med. Volker Thierbach, Leipzig Prof. Dr. med. Alois Poschmann, Hamburg Neuwahl des Vorstandes am 19.10.1994 in Saarbrücken 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Norbert Müller, Essen Schriftführer: Dr. med. Walter Hitzler, Mainz Schatzmeister: PD Dr. med. Renate Dörner, Köln Beisitzer: Dr. med. Gerhard Mayer, München Prof. Dr. med. Marcell Heim, Magdeburg Prof. Dr. med. Udo Sugg, Stuttgart Neuwahl des Vorstandes am 20.06.1997 in Magdeburg 1. Vorsitzender: Dr. med. Walter Hitzler, Mainz 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen Schriftführer: Dr. med. Gerhard Mayer, München Schatzmeister: Prof. Dr. med. Paul-Gerhard Höher, Wuppertal Beisitzer: PD Dr. med. Renate Dörner, Köln Prof. Dr. med. Marcell Heim, Magdeburg Prof. Dr. med. Norbert Müller, Essen Neuwahl des Vorstandes am 12.05.2000 in Mainz 1. Vorsitzender: Dr. med. Walter Hitzler, Mainz 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Marcell Ulrich Heim, Magdeburg Schriftführerin: Dr. med. Gabriele Hutschenreuter, Aachen Schatzmeister: Prof. Dr. med. Paul-Gerhard Höher, Wuppertal Beisitzer: PD Dr. med. Renate Dörner, Köln Prof. Dr. med. Norbert Müller, Essen Prof. Dr. med. Walter Sibrowski, Münster Neuwahl des Vorstandes am 27.03.2003 in Homburg/Saar 1. Vorsitzender: Dr. med. Walter Hitzler, Mainz 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Marcell Ulrich Heim, Magdeburg Schriftführerin: Dr. med. Gabriele Hutschenreuter, Aachen Schatzmeister: Prof. Dr. med. Paul-Gerhard Höher, Wuppertal Beisitzer: PD Dr. med. Renate Dörner, Köln Prof. Dr. med. Norbert Müller, Essen Prof. Dr. med. Walter Sibrowski, Münster Neuwahl des Schatzmeisters am 04.03.2004 in Leipzig Professor Dr. med. Gert Matthes, Leipzig Neuwahl des Vorstandes am 07.09.2005 in Erfurt 1. Vorsitzender: Dr. med. Walter Hitzler, Mainz 2. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Marcell Ulrich Heim, Magdeburg Schriftführerin: Dr. med. Gabriele Hutschenreuter, Aachen Schatzmeister: Prof. Dr. med. Gert Matthes, Leipzig Beisitzer: PD Dr. med. Uwe Cassens, Dortmund Prof. Dr. med. Norbert Müller, Essen Prof. Dr. med. Walter Sibrowski, Münster Richtlinien für die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und -transfusionswesen Eine der ersten und wichtigen Aufgaben der neu gegründeten StKB war die Mitwirkung an der Erarbeitung einer bundesweit verbindlichen Richtlinie für die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und -transfusionswesen. Ausgehend von einer Aussprachetagung im Juni 1961 in Stuttgart zum Thema „Neuordnung und Organisation des Blutspendewesens in der Bundesrepublik“ und gewissen Spannung zwischen örtlichen Blutbanken und den Blutspendezentralen des DRK haben „in den Jahren 1963 bis 1964 in Stuttgart zwischen Vertretern des Blutspendewesens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und Vertretern der staatlichen und kommunalen Bluttransfusionsdienste (StKB) in der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und -transfusionswesen stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind am 27. Februar 1964 und 28. Juli 1964 in besonderen Richtlinien niedergelegt und am 18. November 1965 durch Erweiterung des Anhangs 1 und am 26. Juli 1967 durch Einführung eines Anhangs II ergänzt worden. Inzwischen haben diese Richtlinien die Billigung der dafür zuständigen Gremien erfahren und können daher jetzt veröffentlicht werden.“# Das Blutspende- und Transfusionswesen in der Bundesrepublik Deutschland wird heute nahezu vollständig von den Bluttransfusionsdiensten der Städte, Länder und Universitäten und den Blutspendediensten (Bluttransfusionsdiensten) des Deutschen Roten Kreuzes getragen. Die Institutionen dieser verschiedenen Träger sind jedoch in ihrer Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg aus zeitbedingten Gründen vor allem infolge fehlender Koordinierung in wesentlichen Dingen getrennte Wege gegangen. Dies führte zu einer Unterschiedlichkeit im Auf- und Ausbau sowie in der Organisation und Arbeitsweise der einzelnen Blutspende- bzw. Bluttransfusionsdienste, die die Weiterentwicklung immer wieder gehemmt hat. In den letzten Jahren sind durch die „Richtlinien für die Bluttransfusion“ (1961) des Bundesgesundheitsamtes, durch die „Richtlinien zur Organisation des Blutspendewesens“ (1961) der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion, durch das „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“ (1961) des Bundes und durch die vom Deutschen Normenausschuß geschaffenen „DIN“-Normen wesentliche Fortschritte erzielt worden. Die dringend erforderliche Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der verschiedenen Träger ist jedoch bis heute noch nicht in einer allgemein verbindlichen Weise befriedigend verwirklicht worden. Dementsprechend führen Überschneidungen von Aufgaben nach wie vor zu örtlichen Spannungen und Konflikten. Die Unterzeichneten sind deshalb der Auffassung, daß den Trägern der Blutspende- und Bluttransfusionsdienste aus diesen Tatsachen die Verpflichtung erwächst, das Blutspende- und transfusionswesen in der Bundesrepublik Deutschland so rasch wie möglich organisatorisch zu ordnen, zu koordinieren und zur Zusammenarbeit zu führen. Es wäre sonst unausbleiblich, daß das Blutspende- und transfusionswesen zum Schaden kranker und verletzter Menschen mit der Weiterentwicklung der Transfusionsmedizin in der Zukunft, insbesondere in Krisenzeiten, nicht mehr Schritt halten könnte. Damit würden auch die großen Aufbauleistungen der Nachkriegszeit, die nicht zuletzt dem Idealismus und den vielen persönlichen Opfern der beteiligten Ärzte zu verdanken sind, ihren Sinn verlieren. Die Unterzeichneten haben daher als Vertreter • des Beirates für das Blutspendewesen im Deutschen Roten Kreuz, • der Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, • der Ständigen Konferenz der Kultusminister, • des Deutschen Städtetages und • der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion Richtlinien für eine sinnvolle Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit im Blutspende- und -transfusionswesen erarbeitet. Sie sind der Überzeugung, daß Richtlinien für alle Träger von Blutspende- und Bluttransfusions-Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen verbindlich sein können und erwarten im Interesse der Sache, daß die Träger ihrerseits das Nötige veranlassen werden, um diesen Richtlinien in ihren Bereichen Geltung zu verschaffen. Delegation des Beirates für das Blutspendewesen im DRK gez.: Oberbürgermeister Dr.jur. A. Klett, Stuttgart Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages und Vorsitzender des Verwaltungsrates der „DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg gGmbH“/Stuttgart Baden-Baden gez.: Chefarzt Dr.med. G. Woelke, Hamburg Mitglied des Verwaltungsrates und wissenschaftlichen Beirates des „Blutspendedienstes des DRK Hamburg und Schleswig-Holstein gGmbH“/Lütjensee, Post Trittau/Holstein gez.: Direktor Dr.med. J. Schütz, Münster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ärztlichen Leiter der DRK-Blutspendedienste und Geschäftsführer des „Blutspendedienstes der DRK-Landesverbände Nordrhein-Westfalen-Lippe gGmbH“/Blutspendezentrale Münster / Westfalen gez.: Direktor O. Würtz, Hannover, Geschäftsführer des „Blutspendedienstes der Landesverbände des DRK Niedersachsen, Braunschweig, Oldenburg und Bremen gGmbH“/Hannover Delegation der Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste gez.: Leitender Medizinaldirektor Dr.med. H. Nachtrab, Hamburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste und Leiter des Dezernates „Ärztlicher Krankenhausdienst“ der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg gez.: Prof.Dr.med. R. Preuner, Lübeck, Direktor des Hygieneinstitutes der Hansestadt Lübeck gez.: Ärztlicher Direktor Dr.med. H. Kolb, Stuttgart, Ärztlicher Direktor der Blutzentrale des Katharinenhospitals der Stadt Stuttgart Vertreter des Ständigen Konferenz der Kultusminister gez.: Prof.Dr.med. Schwalm, Direktor der Universitäts-Frauenklinik Würzburg gez.: Regierungsdirektor Salm, Regierungsdirektor im Ministerium für Unterricht und Kultus, Mainz Beobachter der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion gez.: Prof.Dr.med. P. Dahr, ehem. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion, Köln Für die Protokollführung verantwortlich gez.: Direktor Dr.med. H.G. Haußmann, Baden-Baden, Geschäftsführer der „DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg gGmbH“/Stuttgart Baden-Baden Richtlinien für die Anwendung im Blutspende- und Transfusionswesen (Vereinbarung 1964) Im Interesse einer optimalen Versorgung der Krankenanstalten mit Blut und Blutbestandteilen und zur Vermeidung unnötiger und störender Überschneidungen wird folgende Aufgabenverteilung empfohlen: Regionale Bluttransfusionsdienste (kommunale, staatliche und Universitäts-Bluttransfusionsdienste)1:
Überregionale Blutspendedienste (Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes)2:
Richtlinien für die Zusammenarbeit im Blutspende- und Transfusionswesen (Vereinbarung 1964) Für die praktische Zusammenarbeit der Blutspendedienste bzw. Bluttransfusionsdienste der verschiedenen Träger wird empfohlen: Blutspendewerbung und Blutspendeaktionen
„Der Dauerblutspender verpflichtet sich dazu, häufiger als zweimal jährlich Blut zu spenden. Diese Verpflichtung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Eine Anerkennungsgebühr stellt keine Bezahlung des Blutes dar, sondern wird für die mit dieser dauernden Bereitschaft verbundenen zusätzlichen Belastung gewährt“. Versorgung der Krankenanstalten
Sicherung der Zusammenarbeit
Stuttgart, 27. Februar 1964 Stuttgart, 28. Juli 1964 Anhang I „Bestehende kommunale oder staatliche Bluttransfusionsdienste auf überregionaler Basis“: Herr Professor Dr.med. Schwalm hat dem Vertragswerk seine Unterschrift in der Erwartung gegeben, daß diese Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister im Sinne der vorstehenden Richtlinien Beachtung findet. Aus: 115. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 19./20. Januar 1967 in Bremen Der Präsident teilt das Ergebnis der Beratungen der Vorkonferenz mit. Ohne weitere Aussprache wird der Empfehlung des Hochschulausschusses und der Vorkonferenz folgend abschließend festgestellt: Die Richtlinien über die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und Bluttransfusionswesen in der mit Rundschreiben des Sekretariats Nr. 1. 359/65 vom 23. Dezember 1965 übermittelten Fassung werden gebilligt. Dabei setzt die Kultusministerkonferenz voraus, daß sich gegen die Bestimmungen kartellrechtliche Einwendungen nicht ergeben; mit dieser Frage hat sich derzeit das Bundeskar¬tellamt befaßt. Ferner wird seitens der Kultusministerkonferenz erwartet, daß die Interessen der Hochschulen in der Forschung und Lehre von den Blutspendediensten und Organisationen gewahrt werden. Den Professoren, Dozenten, Assistenten und Doktoranden der Hochschulkliniken und Institute soll Zugang zu den Blutspendediensten gewährt werden, wobei ihnen die Benutzung der Laboratorien und Geräte sowie der dort lagernden Blutproben gestattet werden soll. Dabei sollen die wissenschaftlichen Hochschulen das Recht auf Errichtung eigener Blutbanken zur Versorgung ihrer Kliniken und Patienten haben; die Erfüllung dieses Anspruches darf ihnen nicht verwehrt oder erschwert werden. Die Richtlinien für die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im „Blutspende- und transfusionswesen“ einschließlich des Anhangs I sind gebilligt worden:
Am 01.03.1967 hat das Bundeskartellamt (3. Beschlußabteilung) in Berlin festgestellt, daß die in den „Richtlinien für die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und transfusionswesen“ vorgesehenen Regelungen „kartellrechtlich unbedenklich sind, solange und soweit die daraus folgenden Beschränkungen des Wettbewerbs zur Erfassung und Weitergabe von Übertragungsblut für das Allgemeinwohl notwendig sind“.
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Richtlinien für die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit im Blutspende- und transfusionswesen sind bis heute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Blutspendeorganisationen der StKB und des DRK. Diese bis heute gültige schriftliche Vereinbarung erfüllt damit auch die Forderungen entsprechend §3 (2) des Gesetz zur Regelung des Transfusionswesen (TFG). Diese Richtlinien sind ein Beispiel der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen StKB und DGTI. Einige der Mitunterzeichneten sind auch Gründungsväter sowohl der DGTI als auch StKB gewesen. Bremer Transfusionsgespräche, Jahrestagungen Einer der wichtigsten Aufgaben der StKB neben der Interessenswahrnehmung der an staatlich und kommunalen Transfusionsdiensten, vornehmlich an Kliniken tätigen Transfusionsmediziner ist die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und medizinischen Assistenzpersonal auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin, die Koordination der Aufgabenbereiche der Bluttransfusionsdienste zur Sicherung der Patientenversorgung im Sinne einer gezielten Hämotherapie, Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung von Richlinien für das Gebiet der Transfusionsmedizin und die Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften im Interesse des Fortschritts der Transfusionsmedizin. Die nachfolgend aufgeführten Bremer Bluttransfusionsgespräche standen unter der Schirmherrschaft der StKB. Die anläßlich der jährlich Mitgliederversammlungen stattfindenden Fachtagungen wurden allmählich abgelöst durch jährliche mehrtägige Jahrestagungen verbunden mit Industrieausstellungen. Diese Jahrestagungen der StKB haben sich schwerpunktmäßig wissenschaftlich-praktischen Themen gewidmet verbunden mit begleitenden Fortbildungskur¬sen im Rahmen von Workshops oder Industriesessions. Bremer Bluttransfusionsgespräche Die Bremer Transfusionsgespräche stehen unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste e.V.
Jahrestagungen - Mitgliederversammlungen
|